Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Im Gefahrenfall ist schnelle Hilfe essentiell wichtig
– sowohl für die Rettung von Menschen und Tieren als auch für eine wirksame Brandbekämpfung.
Hierzu brauchen die Hilfeleistenden möglichst rasch einen umfassenden Überblick der gebäudespezifischen Besonderheiten und Gefahren wie radioaktive oder explosive Stoffe.
Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Sie geben der Einsatzleitung im Brandfall schon während der Anfahrt zum Schadensobjekt ein erstens Bild von den baulichen Gegebenheiten und der Art der Nutzung und unterstützen damit einen reibungslosen und effizienten Beginn des Feuerwehreinsatzes.
Aus diesem Grunde sind Feuerwehrpläne stets aktuell zu halten und bei Veränderungen am Objekt und/oder der Nutzung – spätestens jedoch in einem Abstand von 2 Jahren – zu überprüfen und anzupassen.
Das Erfordernis eines Feuerwehplanes ergibt sich aus bauordnungsrechtlichen Anforderungen (z. B. bei Gebäuden besonderer Art oder Nutzung/Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Krankenhäusern und Altenpflegeheimen) oft korrelierend mit der Forderung nach einer Brandmeldeanlage oder auch aus nutzungsspezifischen Gefahren.
Feuerwehrpläne enthalten neben klar strukturierten textlichen Erläuterungen einen Übersichtsplan/Lageplan sowie detaillierte Geschosspläne des Objekts.
Sie werden in unserem Büro nach fachlich qualifiziertem Standard und dem jeweils aktuellen Stand der DIN 14095 unter Mitwirkung des Betreibers und in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr erstellt und in der geforderten Form – regelmäßig als laminierter Druck sowie elektronisch im PDF-Format – geliefert.