Brandschutzordnung gemäß DIN 14096
„Unwissenheit schützt vor Verantwortung nicht …“
Der Betreiber einer baulichen Anlage oder auch Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Kunden, Gäste, Nutzer und Mitarbeiter verantwortlich.
Zweck einer Brandschutzordnung ist es, in Abstimmung mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde klare Regelungen für die sichere Nutzung eines Gebäudes zu definieren. Diese dienen zum einen der Prävention und enthalten zum anderen Verhaltensmaßgaben für den Gefahrenfall.
Die Brandschutzordnung soll stets einen individuellen Bezug zum konkreten Gebäude herstellen, auf Besonderheiten der Nutzung/der Personengruppen im Gebäude, spezifische Gefährdungen und Besonderheiten sowie die auf vorhandene brandschutztechnische Infrastruktur wie die Flucht - und Rettungswege, aber auch auf die Gebäudetechnik wie die Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und die Sicherheitsbeleuchtung eingehen.
In der Brandschutzordnung werden feste, für alle Nutzer des Gebäudes verbindliche Grundsätze zur Verhinderung der Brandentstehung formuliert.
Damit die Brandschutzordnung im Unternehmen ein wirksames Instrument der Gefahrenverhütung wird, sind die Angestellten regelmäßig über deren Inhalt zu belehren. Ferner kann sie zur Ausbildung von betrieblichen Evakuierungshelfern, Brandschutzhelfern oder Brandschutzbeauftragten dienen.
Der Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung ist entsprechend DIN 14096 geregelt und gliedert sich in die Teile A) für alle Personen, B) vordergründig für die Mitarbeiter und C) Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben im Gebäude.
Der Betreiber/Arbeitgeber ist verpflichtet, die Brandschutzordnung ist stets auf einem aktuellen Stand zu halten, sie ist bei Änderungen oder Ergänzungen von brandschutztechnisch relevanten Rahmenbedingungen unverzüglich zu überarbeiten und dessen ungeachtet mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen.