Brandschutzordnung gemäß DIN 14096

In der Brandschutzordnung werden feste, für alle Nutzer des Gebäudes verbindliche Grundsätze zur Verhinderung der Brandentstehung formuliert.

Damit die Brandschutzordnung im Unternehmen ein wirksames Instrument der Gefahrenverhütung wird, sind die Angestellten regelmäßig über deren Inhalt zu belehren. Ferner kann sie zur Ausbildung von betrieblichen Evakuierungshelfern, Brandschutzhelfern oder Brandschutzbeauftragten dienen.

Der Aufbau und Inhalt der Brandschutzordnung ist entsprechend DIN 14096 geregelt und gliedert sich in die Teile A) für alle Personen, B) vordergründig für die Mitarbeiter und C) Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben im Gebäude.

Der Betreiber/Arbeitgeber ist verpflichtet, die Brandschutzordnung ist stets auf einem aktuellen Stand zu halten, sie ist bei Änderungen oder Ergänzungen von brandschutztechnisch relevanten Rahmenbedingungen unverzüglich zu überarbeiten und dessen ungeachtet mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen.

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